COVID-19: Verschärfte Massnahmen ab 20.12.2021

20.12.2021 13:26

COVID-19: Verschärfte Massnahmen ab 20.12.2021

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie gilt ab 20. Dezember 2021 ein neues Massnahmenpaket.

Das Musterschutzkonzept und die FAQ wurden entsprechend aktualisiert. Zusammenfassend können folgende Anpassungen festgehalten werden:

  • Für Personen, die sportliche Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen keine Einschränkungen.
  • 2G-Zertifikatspflicht (geimpft oder genesen) und Maskenobligatorium in Innenbereichen von Sportanlagen.
  • Direkt Beteiligte am Spiel- und Trainingsbetrieb (SpielerInnen, SchiedsrichterInnen, TrainerInnen) können bei der Anwendung von 2G+ (Geimpft, Genesen plus Testzertifikat) auf das Maskentragen verzichten.
  • Eine Ausnahme der Maskenpflicht besteht für Gastronomieangebote (Klubrestaurant), wobei die Konsumation von Speisen und Getränken nur sitzend erfolgen darf.
  • Masken- und 2G-Zertifikatspflicht (geimpft, genesen) bei allen Veranstaltungen in Innenbereichen, inkl. sportliche Aktivitäten. Davon ausgenommen sind bei der eigentlichen Sportausübung im Amateur- und Breitensport nur Personen, die geimpft, genesen und negativ getestet sind (2G+). Weiterhin ausgenommen sind Personen unter 16 Jahren.
  • Falls es in den Sporthallen oder Innenräumen keine Sitzmöglichkeiten gibt, besteht die Möglichkeit den Zutritt auf Geimpfte und Genesene mit Testzertifikat zu beschränken (2G+). Bei 2G+ entfallen Masken- und Sitzpflicht (bei Konsumation).
  • 3G-Zertifikatspflicht bei Veranstaltungen im Freien (Wett- und Freundschaftsspiele) mit mehr als 300 Beteiligten (SpielerInnen, ZuschauerInnen, etc.). Personen unter 16 sind weiterhin ausgenommen.

Achtung: es könnten strengere kantonale Richtlinien bestehen.

Weitere Infos unter:

Haltet die gültigen Hygienevorschriften des BAG und die aktuellen Vereinsschutzkonzepte konsequent ein. Haltet Abstand und tragt Gesichtsmasken.

Folgende Updates wurden gemacht respektive die Dokumente angepasst:

(SFV)