Grundsätzliche Wiederaufnahme des Wettspielbetriebs des SFV

05.03.2020 10:00

Grundsätzliche Wiederaufnahme des Wettspielbetriebs des SFV

Der Schweizerische Fussballverband (SFV) begrüsst grundsätzlich die neuen Kriterien des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu Veranstaltungsverboten und geht von einer Normalisierung des Spielbetriebs aus. Die Erste Liga lässt ihren Spielbetrieb an diesem Wochenende allerdings noch ruhen.

Das Bundesamt für Gesundheit hat gestern Mittwoch am späten Abend neue Kriterien bezüglich Vollzug des Veranstaltungsverbots vom 28. Februar 2020 erlassen.

Der Schweizerische Fussballverband (SFV) hat heute Morgen in einem Schreiben die Abteilungen, alle Regionalverbände und Vereine informiert, welche Bedeutung diese Kriterien für den Spiel- und Trainingsbetrieb im Schweizer Fussball haben.

Der Wettspielbetrieb kann grundsätzlich und bis auf weiteres wieder aufgenommen werden. Auch Freundschaftsspiele jeder Kategorie sind wieder möglich. Dies gilt für Spiele im Freien und in der Halle.

Bedauerlicherweise gibt es jedoch entgegen einzelnen Medienberichten aktuell noch keine „Freigrenze“ von beispielsweise 150 Personen, unterhalb welcher Fussballspiele in jedem Kanton generell ohne Bewilligung erlaubt wären. Noch immer kann jeder Kanton eigene Vorgaben erlassen. Eine Vereinheitlichung wird jedoch angestrebt. Der jeweilige Klub, der ein Spiel oder ein Turnier durchführt, muss sich deshalb bis auf weiteres in jedem Fall (auch bei Spielen mit weniger als 150 anwesenden Personen) vorgängig auf der Website des zuständigen kantonalen Gesundheitsamtes vergewissern, ob und falls ja unter welchen Bedingungen ein Spiel durchgeführt werden kann. Im Zweifelsfall ist das jeweilige Amt zu kontaktieren. Dies gilt erst recht für Spiele mit mehr als 150 Personen.

Trainings gelten nicht als Veranstaltungen und sind deshalb ohne Risikoabwägung mit dem zuständigen kantonalen Amt möglich.

Bei allen Spielen sind die vom BAG erlassenen Rahmenbedingungen zu beachten (vgl. Ziff. 4).

Für Spiele der Raiffeisen Super League und der Brack.ch Challenge League gelten nach wie vor die Bestimmungen der Swiss Football League (SFL). Der Spielbetrieb steht innerhalb des bis 15. März gültigen Veranstaltungsverbot des Bundesrats vom 28. Februar 2020 für Veranstaltungen mit mehr als 1‘000 Personen still.

Zudem hat die Erste Liga entschieden, die Meisterschaftsrunde der "Cerutti il Caffè Promotion League" und der 1. Liga von diesem Wochenende vollumfänglich zu verschieben.

(SFV)

Weiterführende Links zum Thema: 

► Bundesamt für Gesundheit (BAG): https://www.bag.admin.ch/bag/de/home.html
► Spezifische Seite mit der Info-Kampagne des BAG: www.bag-coronavirus.ch