Das Rekursgericht entscheidet Rekurse gegen Entscheide der Rechtsanwendungsbehörden (mit Ausnahme der Entscheide der Lizenzkommission und des Disziplinarrichters im Spielbetriebswesen und derjenigen Entscheide, die gemäss den Reglementen des SFV und der SFL endgültig sind).
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