Mutationskommission
Mutationskommission

Die Mutationskommission der SFL übt die Oberaufsicht über die Klubwechsel innerhalb der SFL aus und hat im Übrigen diejenigen Befugnisse, die ihr durch das Reglement der SFL über die Trainings- und Ausbildungsförderung eingeräumt werden. Sie bestimmt im Streitfall auf Verlangen einer Partei insbesondere die Höhe des Ausbildungsbeitrages und die Höhe und Fälligkeit der Trainings- und Ausbildungsentschädigung.

» Ausbildungsentschädigung 1
» Ausbildungsentschädigung 2
» Ausbildungsentschädigung 3 (vgl. auch Entscheid der 2. Instanz)
» Ausbildungsentschädigung 4
» Ausbildungsentschädigung 5

 

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