Lizenzierungsverfahren
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Lizenzierungsverfahren



Die Swiss Football League (SFL) hat sich zum Ziel gesetzt, die an ihren Meisterschaften teilnehmenden Klubs darin zu unterstützen, höhere Qualitätsstandards zu erreichen und damit die gesamte Struktur des Schweizer Fussballs zu verbessern. Zu diesem Zwecke wurde das Lizenzierungsverfahren eingeführt. Gleichzeitig versucht die SFL, den Klubs grösstmögliche Planbarkeit und Sicherheit zu bieten. 

Das erste einheitliche Lizenzierungsverfahren führte die damalige National-Liga im Jahr 1979 für alle Klubs der NLA und NLB ein. Bereits damals lautete das erklärte Ziel, eine bessere Kontrolle über die Führung und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Klubs zu erhalten. Im Laufe der Jahre entwickelte sich das Verfahren immer weiter. Die heute durchgeführte Lizenzierung geht auf den Beschluss der UEFA zurück, auf Beginn der Saison 2004/05 für ihre Mitgliedsverbände eine einheitliche Lizenz zur Teilnahme an den europäischen Wettbewerben einzuführen.

Die Grundlage für das Klublizenzierungsverfahren der SFL bildet das Reglement der SFL für die Lizenzerteilung, welches das Verfahren zur Erteilung der Lizenzen an die Bewerber bestimmt. Als Ergänzung dazu hat die SFL ein Lizenzhandbuch verfasst, welches die spezifischen Kriterien erläutert, die von den Klubs erfüllt werden müssen, um für die entsprechende Saison und die entsprechende Liga eine Lizenz zu erhalten.

Die Klubs der Axpo Super League (ASL), der Challenge League (ChL) und aufstiegswillige Klubs aus der 1. Liga haben die Möglichkeit, vier verschiedene Lizenzen zu beantragen. Lizenz I berechtigt zur Teilnahme an der Meisterschaft der ASL und an den UEFA-Wettbewerben, Lizenz II nur für die ASL und Lizenz III für die ChL. Die Lizenz IV ist nur für Aufsteiger aus der 1. Liga vorgesehen.

Abgestuft werden den Lizenzbewerbern in diesen vier verschiedenen Lizenzen unterschiedliche zu erfüllende Kriterien auferlegt. Diese sind unterteilt in rechtliche, infrastrukturelle, sportliche, administrative und finanzielle Kriterien. Das ganze Lizenzierungsverfahren dauert rund sechs Monate.

» Der Weg zur SFL-Lizenz im Detail

Kontaktpersonen

 Claudius Schäfer
 Head of Legal
 Services and
 Licensing
 031 / 950 82 62

 

 Alain Gasser
 Deputy Licensing
 Manager
 031 / 950 83 67

 

Der Zeitplan

 Termin

Aktivität

 Dienstag,
 01.12.09

Übermittlung der Lizenzunterlagen an die Klubs

 Dienstag,
 23.02.10

Einreichung der Lizenzierungs-dokumentation beim Lizenzgeber

 Montag,
 01.03.10

Evtl. Fax an Lizenzbewerber, wenn Lizenzierungs-dokumentation nicht vollständig ist (3-tägige Frist)

 Donnerstag,
 04.03.10

Frist Nachlieferung fehlende Lizenzierungs-dokumentation

 Dienstag,
 16.03.10

Eröffnung der Expertenberichte an Lizenzbewerber (5-tägige Frist)

 Montag,
 22.03.10

Stellungnahme von Lizenzbewerber zu Expertenbericht

 30.03.10 bis
 05.04.10

Einreichung schriftl. Erklärung gem. Art. 16bis für Lizenz I von Lizenzbewerber für LM

 Montag,
 12.04.10

Mitteilung Lizenzentscheide

 Montag,
 19.04.10

Ablauf Rekursfrist

 Mittwoch,
 05.05.10

Ansetzung der Verwirkungsfrist von 3 Tagen

 Montag,
 17.05.10

Mitteilung der Lizenzierungs-entscheide der Rekursinstanz

 Freitag,
 31.05.10

Benachrichtigung der UEFA über die Lizenzentscheidung

Für die Lizenzbewerber aus der 1. Liga gilt ein eigener Zeitplan.

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Workshop

Die Dokumente aus dem Workshop zum Lizenzierungsverfahren für die Klubs der Swiss Football League vom 10. Dezember 2009 im Stade de Suisse in Bern zum Download.

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