Die SFL bezweckt insbesondere die Förderung des Fussballsports in der Schweiz, die Organisation des Nicht-Amateur-Fussballs, die Wahrung der gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder und die Organisation des Wettspielbetriebs. Mitglieder sind in der Saison 2010/11 die 10 Klubs der ASL und die 16 Klubs der ChL. Bedingung für die Teilnahme an den Meisterschaften der Axpo Super League oder der Challenge League ist vor jeder Saison die Erteilung der Lizenz durch die entsprechenden Organe der SFL. Zudem müssen seit der Saison 2006/07 alle ASL-Klubs als Aktiengesellschaft organisiert sein.
Die Swiss Football League ist eine Abteilung des SFV und laut eigenen Statuten – wie der Dachverband – als Verein im Sinne von Art. 60ff. ZGB organisiert. Das Stimmenverhältnis für die Delegiertenversammlung des Gesamtverbandes ist in den SFV-Statuten festgehalten: die Amateurliga verfügt über 47 Stimmen, die 1. Liga über 26 und die SFL über 28 Stimmen.