Die Disziplinarkommission ist zur Verhängung aller Disziplinarmassnahme zuständig. Vorbehalten bleiben die Zuständigkeiten des Disziplinarrichters im Spielbetriebswesen und des Disziplinarrichters im Sicherheitswesen. Sie übt die Disziplinarbefugnisse aus, die der SFV der SFL delegiert und hat die generelle Kompetenz im Disiziplinarwesen der SFL.
» Forfait nicht-qualifizierter Spieler » Forfait gesperrter Spieler 1 » Forfait gesperrter Spieler 2 » Verwarnung Funktionär » Protest und Sicherheit » Sicherheit (Geisterspiele) (vgl. auch Entscheid der 2. Instanz)
» Disziplinarrichter im Sicherheitswesen
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