SFV Fan-Club / Fan Club ASF

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SFV Fan club
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3000 Bern 15
Tel. 031 950 81 11
Fax 031 950 81 81
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Teilnahmebedingungen

I. Allgemeines
1. Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden bei Begriffen wie Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Inhaberinnen und Inhaber, etc. jeweils nur die männliche Form aufgeführt. Die jeweilige weibliche Form gilt als miterfasst.

2. Der SFV hat das Projekt „SFV Fan Club“ ins Leben gerufen. Ziele sind die Förderung der Fankultur rund um die Nationalteams des SFV und die Bindung der Fans an die genannten Teams.

3. Fans der Nationalteams des SFV können sich bei diesem als Teilnehmer am SFV Fan Club anmelden. Vom SFV zugelassene Teilnehmer erhalten einen Fan-Ausweis (die so genannte „SFV-Fan-Card“, vgl. Kapitel III), der zur Inanspruchnahme verschiedener vom SFV jeweils festgelegter Leistungen berechtigt.

4. Die Teilnahme am SFV Fan Club ist unter Vorbehalt anders lautender Bestimmungen kostenlos. Vorbehalten bleiben ferner die eigenen Kommunikationskosten (Telefon- und Internetgebühren, Porti, etc.) der einzelnen Teilnehmer.

5. Der SFV erwartet, dass die Inhaber von solchen SFV-Fan-Cards durch ihr Auftreten und ihr Verhalten das Erscheinungsbild der schweizerischen Fussballnationalteams und des SFV positiv beeinflussen und gegen Diskriminierung, Rassismus und Gewalt und für Toleranz und Fairness eintreten.

6. Das Verhältnis zwischen dem SFV und den einzelnen Teilnehmern am SFV Fan Club ist rein vertraglicher Natur. Die Teilnahme am SFV Fan Club begründet keine Mitgliedschaft im SFV und seinen Unterorganisationen und Klubs. Es gelten die vorliegenden Teilnahmebedingungen, deren Annahme unabdingbare Voraussetzung für die Teilnahme am SFV Fan Club ist.

II. Anmeldung und Teilnahme
1. Teilnehmer des SFV Fan Club können nur einzelne natürliche Personen werden. Bei minderjährigen Teilnehmern wird die Einwilligung des oder der gesetzlichen Vertreter vermutet.

2. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht. Personen die im Zusammenhang mit Fußballspielen negativ, insbesondere in gewalttätiger oder rassistischer Weise in Erscheinung getreten sind, oder gegen die ein entsprechender Verdacht besteht, sind in jedem Fall von der Teilnahme am SFV Fan Club ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für Personen, die durch ihr Verhalten oder auf andere Weise dem Ansehen des SFV oder des Fussballsports schaden. Die Ablehnung von Anmeldungen aus anderen Gründen oder ohne Angabe von Gründen bleibt ausdrücklich vorbehalten. Der SFV kann zusätzlich zu den im Anmeldeverfahren erhobenen Angaben die Vorlage eines Strafregisterauszuges verlangen. Der SFV darf die vom Antragsteller gemachten persönlichen Angaben überprüfen und mit der Stadionverbotsliste der Swiss Football League (SFL) abgleichen.

3. Die Teilnahme am SFV Fan Club beginnt im Anschluss an das Anmeldeverfahren mit der Aushändigung der SFV-Fan-Card durch den SFV und der Unterzeichnung der Karte durch den Fan an der dafür vorgesehenen Stelle. Ohne Unterschrift des Teilnehmers ist die SFV-Fan-Card ungültig. Der Fan enthält zudem nach seiner erfolgreichen Anmeldung eine Bestätigung per Email.

III. SFV-Fan-Card
1. Jeder Teilnehmer am SFV Fan Club erhält eine SFV-Fan-Card Die Gestaltung der SFV-Fan-Card sowie deren Nutzung und Leistungsmerkmale werden vom SFV festgelegt.

2. Jeder SFV-Fan-Card-Inhaber hat die Karte nach Erhalt unverzüglich auf der vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen. Der SFV-Fan-Card-Inhaber hat die Karte sorgfältig aufzubewahren, so dass sie nicht in die Hände Dritter gelangen kann.

3. Die SFV-Fan-Card dient als Identifikationsnachweis für den jeweiligen Inhaber und berechtigt zur Inanspruchnahme der für die Teilnehmer des SFV Fan Clubs angebotenen und/oder vermittelten Leistungen (IV.). Die Karte ist persönlich und nicht übertragbar.

4. Die SFV-Fan-Card behält ihre Gültigkeit während der gesamten Dauer der Teilnahme am SFV Fan Club.

5. Jeder Verlust oder Missbrauch der SFV-Fan-Card ist dem SFV unverzüglich zu melden. Der SFV haftet nicht für unsachgemäße Nutzung oder Missbrauch verlustiger SFV-Fan-Cards.

6. Bei Diebstahl, Verlust, Zerstörung und Beschädigung kann eine neue SFV-Fan-Card ausgestellt werden. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte wird vom SFV ein Unkostenbeitrag von CHF 20.00 erhoben. Im Falle der Beschädigung ist die alte SFV-Fan-Card an den SFV zurück zu geben. Der Inhaber der SFV-Fan-Card ist verpflichtet, eine als abhanden gekommen gemeldete und später wieder gefundene Karte nach Erhalt der Ersatzkarte unverzüglich an den SFV zurück zu geben. Die alte Karte darf in diesem Fall nicht weiter benutzt werden.

7. Die SFV-Fan-Card bleibt Eigentum des SFV und ist bei Beendigung der Teilnahme unverzüglich an den SFV zurückzugeben.

8. Der SFV kann andere Formen und/oder Kategorien von SFV-Fan-Cards einführen, die sich insbesondere hinsichtlich der Voraussetzungen ihrer Erteilung, der den Inhabern angebotenen Leistungen und der Höhe des Jahresbeitrages von der SFV-Fan-Card gemäss den vorliegenden Teilnahmebedingungen unterscheiden können.

9. Der Wechsel von der SFV-Fan-Card gemäss den vorliegenden Teilnahmebedingungen in eine andere Form und/oder Kategorie von SFV-Fan-Cards ist grundsätzlich möglich, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden.

IV. Leistungen für Teilnehmer des SFV Fan Clubs
1. Die Teilnahme berechtigt den SFV–Fan-Card-Inhaber zur Inanspruchnahme der jeweils im Internet (www.football.ch) bekannt gegeben Leistungen. Die mit der Erbringung einer bestimmten Leistung verbundenen besonderen Bedingungen (Kontingentierungen, Befristungen, etc.) werden mit ihrer Bekanntgabe im Internet (www.football.ch) Bestandteil der vorliegenden Teilnahmebedingungen.

2. Die Leistungen können nur vom Inhaber der SFV-Fan-Card persönlich angefordert werden.

3. Die entgeltliche Weitergabe der angeforderten Leistung an Dritte ist unzulässig, es sei denn, der SFV hat bei der Bekanntgabe der Leistung Ausnahmen ausdrücklich zugelassen (z.B. mehrere Eintrittskarten für einen SFV-Fan-Card-Inhaber).

4. Die angebotenen Leistungen stehen auch ohne besonderen Hinweis jeweils unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit. Ist eine Leistung nicht mehr verfügbar, können hieraus daher keine Schadensersatzansprüche gegen den SFV hergeleitet werden.

5. Der SFV bietet den Inhabern der SFV-Fan-Card eigene Leistungen an und vermittelt auch Leistungen Dritter bzw. Vergünstigungen bei der Inanspruchnahme von Leistungen Dritter. Bei den Leistungen Dritter kommen Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem SFV-Fan-Card-Inhaber und dem jeweiligen Dritten zustande. Der SFV haftet in diesen Fällen nicht für die ordnungsgemäße Leistung des Dritten oder für durch diesen verursachte Schäden. Für die Haftung für eigene Leistungen des SFV gilt Ziff. VII nachfolgend.

7. Gestohlene oder sonst verlorene Leistungen werden nicht ersetzt.

V. Vertrags-/Ansprechpartner; Kommunikation
1. Vertragspartner für die SFV-Fan-Card-Inhaber ist unter Vorbehalt von Ziff. IV.6. vorstehend der SFV. Ansprechpartner ist der SFV, „SFV Fan Club“,  Haus des Schweizer Fussballs, Worbstrasse 48, 3074 Muri

2. Der SFV kommuniziert mit den Teilnehmern am SFV-Fan-Club grundsätzlich über seine Internetseite (www.football.ch) und/oder per E-Mail. Jeder Teilnehmer hat dem SFV zu diesem Zweck im Rahmen des Anmeldeverfahrens eine E-Mail-Adresse anzugeben.

VI. Partnerschaft mit Dritten
Der SFV kann bei der Umsetzung des Projektes Partnerschaften mit Dritten eingehen. Der SFV kann solchen Dritten Rechte einräumen, insbesondere das Recht, sich als „Sponsor“, „Partner“, etc. des SFV Fan Club zu bezeichnen.

VII. Haftung
Soweit gesetzlich zulässig ist jede Haftung des SFV für eigene Leistungen und Schäden der SFV Fan-Card-Inhaber im Zusammenhang mit dem SFV Fan Club ausgeschlossen.

VIII. Datennutzung
1. Die im Antragsverfahren erhobenen Daten (Name, Adresse, etc.) werden vom SFV in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang in einem automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Nutzung erfolgt zum Zwecke der Organisation und Verwaltung des SFV Fan Club, insbesondere zur Ausstellung der SFV-Fan-Card. In diesem Rahmen können die Daten im erforderlichen Umfang an verbundene Unternehmen oder Dritte weitergegeben werden.

2. Der SFV kann die im Antragsverfahren erhobenen Daten (Name, Adresse, etc.) von Teilnehmern am SFV Fan Club zu kommerziellen Zwecken, insbesondere zu Werbezwecken, selber verwenden oder an Dritte weitergeben. Die Teilnehmer können die Verwendung dieser Daten zu kommerziellen Zwecken durch den SFV und Dritte mittels Erklärung im Antragsverfahren und zu jedem späteren Zeitpunkt mittels schriftlicher Erklärung an den SFV untersagen.

3. Im Falle der Ablehnung einer Anmeldung und nach Kündigung der Teilnahme durch den Teilnehmer oder den SFV werden die erhobenen Daten unverzüglich vernichtet bzw. gelöscht.

IX. Änderung der vorliegenden Bedingungen
Der SFV kann die vorliegenden Bedingungen jederzeit einseitig nach billigem Ermessen ändern oder ergänzen. Änderungen und Ergänzungen werden im Internet (www.football.ch) bekannt gegeben. Sie gelten als angenommen, wenn der SFV-Fan-Card-Inhaber die Nutzung der SFV-Fan-Card nach Bekanntgabe neuer Bedingungen fortsetzt oder – unabhängig von der Fortsetzung der Nutzung - er ihnen nicht innerhalb von zehn Tagen nach der Bekanntgabe schriftlich beim SFV widerspricht.

X. Dauer und Beendigung der Teilnahme
Die Teilnahme erfolgt jeweils grundsätzlich für unbestimmte Zeit. Sowohl der Teilnehmer als auch der SFV können die Teilnahme jederzeit und ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen. Für die Teilnehmer steht zu diesem Zweck auf der Internetseite des SFV Fan Club ein Abmeldetool zur Verfügung. Die Kündigung durch den SFV erfolgt per E-Mail. Für die Abwicklung der Beziehung nach einer Kündigung gelten die vorliegenden Bedingungen fort.

XI. Auflösung
Durch den Erwerb der SFV-Fan-Card erwirbt der Inhaber keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung des SFV Fan Club. Der SFV kann das Projekt SFV Fan Club jederzeit zum Ende eines Kalenderjahres oder aus wichtigem Grund auch mit sofortiger Wirkung ersatzlos beenden.

XII. Sonstiges
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Bern.

 

 

 

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